Eine Kasse muss heute mehr können als rechnen: jeden Vorgang unveränderbar signieren, jeden Beleg ausgeben und auf Verlangen alle Daten in einem festen Format liefern. ModulHero bringt das mit – und verkauft die Artikel aus demselben Lager wie der Rest des Betriebs.

Echte Bildschirmansicht aus einer Demo-Firma
Anbindung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, Signatur jedes Vorgangs, lückenlose Zählung und ein dokumentierter Ausfallmodus, wenn die TSE einmal nicht erreichbar ist.
Belegausgabe als Druck oder digital nach § 146a Abs. 2 AO, Tagesabschluss mit Z-Bericht, Zählprotokoll und Kassenbuch – und direkt die Buchung in der Finanzbuchhaltung.
Kassendaten im Format DSFinV-K, dazu Einzelaufzeichnungen und Stammdatenhistorie – auf Verlangen in Minuten erzeugt statt in einer Woche zusammengesucht.
Artikel, Varianten, Preise und Bestände kommen aus demselben Katalog wie Angebote und Rechnungen. Ein Verkauf an der Kasse bucht den Bestand ab und erscheint im Umsatz je Artikel.
Alle Module arbeiten zusammen – Kunden, Projekte und Mitarbeiter gibt es nur einmal.
Abschlags- & Schlussrechnungen, XRechnung 3.0, Storno, Zahlungen, Mahnstufen.
Bestände je Lager und Fahrzeug, Materialentnahme auf Projekte, Inventur.
Touch-Kasse fürs Tablet: Bar/Karte/Rechnung, TSE, Gutscheine, Pfand & Waage, Storno, Tagesabschluss – direkt in Kassenbuch und Buchhaltung.
Tischplan, Online-Reservierung, Bestellung am Tablet, Küchenmonitor, getrennt zahlen, 7 % auf Speisen, Lieferdienst – mit TSE.
SKR03/04, automatische Buchungen, Bankabgleich, Belegeingang mit KI, BWA, UStVA, Anlagen, DATEV-Export.
Ja, wenn du ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzt: Nach § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung muss es über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Eine offene Ladenkasse ohne Technik ist weiter erlaubt, unterliegt aber strengen Aufzeichnungspflichten.
Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO verlangt, dass ein Beleg erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Mitnehmen muss er ihn nicht. Der Beleg darf auch digital bereitgestellt werden, etwa als QR-Code.
Ein Tablet oder ein PC im Browser genügt. Bondrucker, Kassenschublade, Kundendisplay, Barcode-Scanner und Kartenterminals werden über Standardgeräte angebunden.
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 sind elektronische Aufzeichnungssysteme mit TSE über das Programm „Mein ELSTER" zu melden; für Systeme, die vor 2025 angeschafft wurden, lief die Frist bis 31. Juli 2025. Die nötigen Angaben findest du in ModulHero unter den Kasseneinstellungen.
Keine Kreditkarte, monatlich kündbar, in Minuten eingerichtet.
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