Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 muss jeder Arbeitgeber die Arbeitszeit seiner Beschäftigten erfassen – Beginn, Ende und Dauer. ModulHero macht daraus zwei Knöpfe für den Mitarbeiter und eine prüffähige Akte für dich.

Echte Bildschirmansicht aus einer Demo-Firma
Kommen und Gehen per Handy, Tablet-Terminal am Eingang oder im Browser – mit Zuordnung auf Projekt, Kostenstelle oder Tätigkeit. Ohne Netz läuft die Erfassung weiter und wird später übertragen.
Automatische Pausenabzüge ab 6 und 9 Stunden, Warnung bei mehr als 10 Stunden Arbeitszeit und bei Unterschreitung der 11-stündigen Ruhezeit – als Hinweis, bevor daraus ein Verstoß wird.
Ein nachträglich geänderter Zeiteintrag überschreibt nichts: Der alte Wert bleibt sichtbar, zusammen mit wer, wann und warum geändert hat. Genau das will ein Prüfer sehen.
Monatsabschluss je Mitarbeiter mit Soll, Ist, Überstunden, Zuschlägen und Abwesenheiten – als Stundennachweis zum Unterschreiben und als Grundlage für die Lohnabrechnung im selben System.
Alle Module arbeiten zusammen – Kunden, Projekte und Mitarbeiter gibt es nur einmal.
Projektakte mit Aufgaben, Team, Bautagebuch und Nachkalkulation.
Wer ist wann auf welcher Baustelle – Ziehen zum Planen, Mehrfachauswahl, Budget je Baustelle, „Mein Tag“ und Tagesplan-PDF.
Live-Stempeluhr, Projektzeiten, Freigabe und Abrechnung auf Rechnung.
Wochenplan mit Vorlagen, offenen Schichten und Tausch per Handy – mit Prüfung nach Arbeitszeitgesetz.
Anträge per App, Freigabe durch HR, AU-Upload, Urlaubskonten, Feiertage je Bundesland, Team-Kalender.
Lohn-Vorerfassung aus Zeiten & Abwesenheiten, Dienstwagen 1 %/0,5 %/0,25 %, DATEV-Export, Abrechnungsarchiv für Mitarbeiter.
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass sich die Pflicht zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung bereits aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz ergibt. Sie gilt also schon heute, unabhängig von einer Neufassung des Arbeitszeitgesetzes.
Ja, die Aufzeichnung darf delegiert werden – verantwortlich bleibt der Arbeitgeber. Deshalb protokolliert ModulHero jede nachträgliche Änderung und zeigt dir offene Tage und fehlende Stempel im Monatsabschluss.
Aufzeichnungen über die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit sind nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Für Zeiten, die in die Lohnabrechnung eingehen, gelten die steuerlichen Fristen von sechs bis zehn Jahren.
Dafür ist es gebaut. Gestempelt wird per Handy, direkt auf das Projekt oder die Baustelle. Die Zeit landet gleichzeitig in der Nachkalkulation des Auftrags und im Stundenkonto des Mitarbeiters.
Keine Kreditkarte, monatlich kündbar, in Minuten eingerichtet.
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